Beratungshilfe
Wenn Sie hilfebedürftig sind und sich die Kosten einer anwaltlichen Beratung nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. So hat das Bundesverfassungsgericht erst im Sommer 2009 per Beschluss festgestellt, dass auch Hartz-IV-Empfängern bei Rechtsproblemen mit der ARGE Beratungshilfe zwecks Beratung durch einen Anwalt gewährt werden muss. In dem Fall hatte eine Frau geklagt, der das Amtsgericht die Beratungshilfe verweigern wollte, mit der Begründung die Behörde sei von Amts wegen verpflichtet sie aufzuklären. Das Bundesverfassungsgericht befand, dass es der Beschwerdeführerin nicht zuzumuten sei, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, der sie im Widerspruchsverfahren gegenüber stehe.
Um Beratungshilfe zu erhalten, füllen Sie einen Antrag auf Beratungshilfe aus. Diesen Antrag geben Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht ab. Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Über folgenden Link können Sie Ihr zuständiges Amtsgericht in Berlin ermitteln. So ist das Amtsgericht Mitte für Sie die Anlaufstelle, wenn Sie den Wohnsitz in den ehemaligen Bezirken Mitte und Prenzlauer Berg haben bzw. das Amtsgericht Pankow, so Sie in Pankow oder Weißensee leben. Zusammen mit dem Antrag sollten Sie auch Unterlagen einreichen, die Aufschluss über Ihre Vermögensverhältnisse geben bzw. Kopien davon. Außerdem müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen. Sollten Sie Probleme mit der Antragstellung haben, kann ich Ihnen auch behilflich sein.